Entsorgungshinweise (Elektrogeräte & Batterien)

Unsere Geräte sind Elektro- und Elektronikgeräte und enthalten teilweise Akkus. Damit Altgeräte und Altbatterien fachgerecht entsorgt und wertvolle Rohstoffe wiederverwertet werden können, informieren wir Sie hier über die gesetzlichen Vorgaben und Ihre Rückgabemöglichkeiten.

1. Hinweise zur Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten

Getrennte Erfassung von Altgeräten

Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind, werden als Altgeräte bezeichnet. Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Altgeräte gehören insbesondere nicht in den Hausmüll, sondern in spezielle Sammel- und Rückgabesysteme.

Batterien und Akkus sowie Lampen

Besitzer von Altgeräten haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, im Regelfall vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle vom Altgerät zu trennen. Dies gilt nicht, soweit Altgeräte einer Vorbereitung zur Wiederverwendung unter Beteiligung eines öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers zugeführt werden. Enthält ein Gerät einen fest eingebauten Akku, der nicht zerstörungsfrei entnommen werden kann, geben Sie das Gerät bitte vollständig mit Akku bei einer Sammelstelle ab.

Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten

Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können diese bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (z. B. beim Wertstoffhof Ihrer Stadt oder Gemeinde) oder bei den von Herstellern oder Vertreibern im Sinne des ElektroG eingerichteten Rücknahmestellen unentgeltlich abgeben. Ein Verzeichnis der Sammel- und Rücknahmestellen finden Sie bei der Stiftung ear unter www.stiftung-ear.de.

Rücknahmepflichtig sind Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von mindestens 400 m² für Elektro- und Elektronikgeräte sowie diejenigen Lebensmittelgeschäfte mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 m², die mehrmals pro Jahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt bereitstellen. Dies gilt auch bei Vertrieb unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln, wenn die Lager- und Versandflächen für Elektro- und Elektronikgeräte mindestens 400 m² betragen oder die gesamten Lager- und Versandflächen mindestens 800 m² betragen. Vertreiber haben die Rücknahme grundsätzlich durch geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum jeweiligen Endnutzer zu gewährleisten.

Die Möglichkeit der unentgeltlichen Rückgabe eines Altgerätes besteht bei rücknahmepflichtigen Vertreibern unter anderem dann, wenn ein neues gleichartiges Gerät, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen erfüllt, an einen Endnutzer abgegeben wird. Wenn ein neues Gerät an einen privaten Haushalt ausgeliefert wird, kann das gleichartige Altgerät auch dort zur unentgeltlichen Abholung übergeben werden; dies gilt bei einem Vertrieb unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln für Geräte der Kategorien 1, 2 oder 4 gemäß § 2 Abs. 1 ElektroG, nämlich „Wärmeüberträger“, „Bildschirmgeräte“ oder „Großgeräte“ (letztere mit mindestens einer äußeren Abmessung über 50 Zentimeter). Zu einer entsprechenden Rückgabe-Absicht werden Endnutzer beim Abschluss eines Kaufvertrages befragt. Außerdem besteht die Möglichkeit der unentgeltlichen Rückgabe bei Sammelstellen der Vertreiber unabhängig vom Kauf eines neuen Gerätes für solche Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, und zwar beschränkt auf drei Altgeräte pro Geräteart.

Datenschutz-Hinweis

Altgeräte enthalten häufig sensible personenbezogene Daten. Dies gilt insbesondere für Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik wie Computer und Smartphones. Bitte beachten Sie in Ihrem eigenen Interesse, dass für die Löschung der Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten jeder Endnutzer selbst verantwortlich ist.

Bedeutung des Symbols „durchgestrichene Mülltonne“

Das auf Elektro- und Elektronikgeräten regelmäßig abgebildete Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne weist darauf hin, dass das jeweilige Gerät am Ende seiner Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen ist.

WEEE-Registrierungsnummer

Wir sind bei der Stiftung ear als Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten registriert.
Unsere WEEE-Registrierungsnummer lautet: DE 43541963

2. Hinweise zur Entsorgung von Altbatterien und Altakkus

Batterie-Registrierungsnummer

Wir sind bei der Stiftung ear als Hersteller von Batterien registriert.
Unsere Registrierungsnummer lautet: DE 19977663

Rückgabepflicht

Batterien und Akkus dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind gesetzlich zur Rückgabe gebrauchter Batterien und Akkus verpflichtet, damit eine ordnungsgemäße Entsorgung und Verwertung sichergestellt werden kann.

Rückgabemöglichkeiten für Altbatterien

Altbatterien können Sie nach Gebrauch unentgeltlich an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort zurückgeben, zum Beispiel über die Batterie-Sammelboxen im Einzelhandel. Altbatterien der Art, die wir in unserem Sortiment führen oder geführt haben, können Sie auch bei uns unentgeltlich zurückgeben. Bitte kontaktieren Sie uns dazu vorab über unser Kontaktformular, damit wir Ihnen die Rückgabeadresse mitteilen können.

Umwelt und Gesundheit

Batterien können Stoffe enthalten, die bei unsachgemäßer Lagerung oder Entsorgung Umwelt oder Gesundheit schädigen können. Zugleich enthalten Batterien wertvolle Rohstoffe, die wiederverwertet werden können. Bitte führen Sie Altbatterien daher einer getrennten Sammlung zu.

Abfallvermeidung

Bitte vermeiden Sie Abfälle, indem Sie Batterien möglichst bestimmungsgemäß verwenden und – soweit möglich – auf eine lange Nutzungsdauer achten. Sofern eine Wiederverwendung, Vorbereitung zur Wiederverwendung, Umnutzung oder Aufarbeitung in Betracht kommt, sollten entsprechende Möglichkeiten genutzt werden.

Sicherheitshinweise

Bitte beachten Sie bei der Handhabung von Altbatterien die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen. Insbesondere beschädigte oder lithiumhaltige Batterien und Akkus sollten mit besonderer Vorsicht behandelt und nicht unsachgemäß gelagert oder transportiert werden. Kleben Sie bei entnommenen Lithium-Akkus vor der Entsorgung bitte die Pole ab, um Kurzschlüsse und Brände zu vermeiden.

Bedeutung der Batteriesymbole

Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne bedeutet, dass Batterien und Akkus nicht im Hausmüll entsorgt werden dürfen. Die chemischen Zeichen unterhalb der Mülltonne haben folgende Bedeutung: „Pb“ steht für Blei, „Cd“ für Cadmium und „Hg“ für Quecksilber.

Stand: September 2026